Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Motorrad – FSG-Fahrschule Schwarz GmbH

Klasse

Fahrzeug

Alter

Bemerkung

A1

Krafträder

  • Hubraum max. 125 cm³
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht
  • max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50 cm³ (über Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
  • Leistung max. 15 kW

16

Einschluss: AM

A2

Krafträder

  • Leistung max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

18

Keine Theorieprüfung beim Aufstieg von "A1" auf "A2" (mind. zweijähriger Vorbesitz "A1") erforderlich - praktische Prüfung muss sein!
Einschluss: AM, A1

A

Krafträder

  • Hubraum über 50 cm³ oder
  • bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kleinkrafträder

  • Leistung über 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bbH über 45 km/h
  • Leistung über 15 kW

20, 21 oder 24*

Keine Theorieprüfung beim Aufstieg von "A1" auf "A2" (mind. zweijähriger Vorbesitz "A2") erforderlich - praktische Prüfung muss sein! * Mindestalter: 20 bei Aufstieg von "A2" auf "A" 21 wenn nur "Trikes" gefahren werden 24 beim Direkterwerb.
Einschluss: AM, A1, A2

B196

Krafträder

  • Hubraum max. 125 cm³
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht
  • max. 0,1 kW/kg

Mindestens 25 Jahre, Klasse B mindestens 5 Jahre im Besitz

  • Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
  • Da es sich um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselzahl 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert!
  • Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
  • Ab sofort haben erfahrene Autofahrer eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, auch Motorräder der Klasse A1, also Leichtkrafträder bis 125 cm³, mit dem Führerschein B196 zu fahren.
Zum Seitenanfang