Motorrad – FSG-Fahrschule Schwarz GmbH
Klasse
Fahrzeug
Alter
Bemerkung
A1
Krafträder
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht
- max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ (über Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
16
Einschluss: AM
A2
Krafträder
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
18
Keine Theorieprüfung beim Aufstieg von "A1" auf "A2" (mind. zweijähriger Vorbesitz "A1") erforderlich - praktische Prüfung muss sein!
Einschluss: AM, A1
A
Krafträder
- Hubraum über 50 cm³ oder
- bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kleinkrafträder
- Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
20, 21 oder 24*
Keine Theorieprüfung beim Aufstieg von "A1" auf "A2" (mind. zweijähriger Vorbesitz "A2") erforderlich - praktische Prüfung muss sein! * Mindestalter: 20 bei Aufstieg von "A2" auf "A" 21 wenn nur "Trikes" gefahren werden 24 beim Direkterwerb.
Einschluss: AM, A1, A2
B196
Krafträder
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht
- max. 0,1 kW/kg
Mindestens 25 Jahre, Klasse B mindestens 5 Jahre im Besitz
- Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
- Da es sich um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselzahl 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert!
- Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
- Ab sofort haben erfahrene Autofahrer eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, auch Motorräder der Klasse A1, also Leichtkrafträder bis 125 cm³, mit dem Führerschein B196 zu fahren.